Im Bereich des Verkehrsrechtes ist unsere Kanzlei insbesondere bei der Realisierung von Ansprüchen aus Unfällen sowie daraus resultierender Verletzungen tätig.

Die Regulierung befasst sich mit dem klassischen Unfallschaden, dem Nutzungsausfall, den An- und Abmeldekosten, der Kosten der Begutachtung, der Kosten der Inanspruchnahme von Abschleppunternehmen sowie der Schmerzensgeld- und Renten- bzw. Hinterbliebenenansprüchen.

Neben diesen Themenbereichen sind wir auch im Bereich des Verkehrsstrafrechtes und des Ordnungswidrigkeitenrechts bis hin zum Entzug / Erteilung der Fahrerlaubnis für unsere Mandanten tätig.