Der breite Bereich des Zivilrechtes ist ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei.

Dazu zählen neben den Tätigkeitsfeldern des allgemeinen Familienrechtes auch alle Bereiche des Zivilrechtes, welche für Privatpersonen von wesentlicher Bedeutung sind, wie z.B. das Nachbarschaftsrecht, das Bereicherungsrecht, der Schadenersatz aufgrund von deliktischen Handlungen, Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Arzthaftungsrecht usw.