Das Insolvenzrecht spielt für Unternehmer eine ganz wesentliche Rolle. Vielen Unternehmen sind die zivilrechtlichen und strafrechtlichen Risiken nicht hinreichend bekannt. Hier liegt ein wesentlicher Beratungsansatz unserer Kanzlei. Bei Unternehmen in der Krise helfen wir in der Frage der Abschätzung der Insolvenzantragspflicht. In Zusammenarbeit mit Spezialisten können wir darüber hinaus auch zu Fragen der Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren beraten. Hierbei spielt auch die Restrukturierung des Unternehmens eine wesentliche Rolle. Durch gesellschaftsrechtliche Maßnahmen kann zum Teil eine Insolvenz eines Betriebes vermieden werden.
Nach eingetretener Insolvenz vertreten wir Mandanten, die aufgrund der Insolvenz eines Unternehmens vom Insolvenzverwalter in Anspruch genommen werden. Klassischerweise sind dies Fälle der Geschäftsführerhaftung nach § 64 GmbHG, § 93 AktG sowie von Gesellschaftern aufgrund von fehlgeschlagenen Kapitalerhöhungen.
Hierbei spielt insbesondere die Fragestellung der korrekten Feststellung der Insolvenzreife des Unternehmens eine erhebliche Rolle sowie daneben auch, ob und in welcher Höhe das Unternehmen weitere Zahlungen hat leisten dürfen, ohne dass die Geschäftsführung in Anspruch genommen werden darf. Auch Themen des Insolvenzstrafrechtes spielen eine wesentliche Rolle.
Häufig haben wir auch Fragestellungen rund um D&O Versicherungen für Führungspersonal von insolventen Unternehmen. Die Frage der korrekten Juni Versicherung spielt auch für normale Kapitalgesellschaften eine wesentliche Rolle. Gerne beraten wir hierbei.
Daneben vertreten wir selbstverständlich auch Unternehmen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber insolventen Gesellschaftern oder auch im Falle von betrügerischen Insolvenzhandlungen durch Vertreter der insolventen Gesellschaft.