Der Arbeitsplatz ist der Ort, an dem wir uns verwirklichen, aber oftmals auch der Ort, an dem es zu massiven und auch bedrückenden Konflikten kommen kann.
Wir beraten unsere Mandanten intensiv im Bereich des Arbeitsrechtes sowohl von Seiten der Arbeitnehmer als auch von Seiten der Arbeitgeber. Der Ansatz ist immer die Konfliktlösung.
Soweit sich Konflikte nicht lösen lassen, wird sich ein arbeitsgerichtliches Verfahren nicht umgehen lassen. Der Arbeitnehmer wird hierbei Kündigungsschutzklage erheben, mit dem Ziel, die Nachteile aus einer Kündigung ausgleichen zu können. Leider nicht zu selten stehen dem Arbeitnehmer auch noch Ansprüche aus Überstunden, Resturlaub oder sonstigen Ansprüchen zu.
Aus Sicht des Arbeitgebers kommt es wesentlich darauf an, bei derartigen Verfahren keine steuerrechtlichen oder haftungsrechtlichen Probleme zu bekommen, welche für ihn sowohl wirtschaftlich als auch für dessen Ruf von Bedeutung sind.
Gerne helfen wir unseren Mandanten aber auch beim verhandeln komplexer Arbeitsverträge sowie bei Fragestellungen rund um steuerrechtliche oder beitragsrechtliche Problematiken aus Arbeitsverhältnissen.