Das Thema Erben und vererben spielt im Leben der meisten Menschen selten, dann aber in erheblichem Umfang eine Rolle.
Während der Erblasser selbstverständlich nach Gestaltungen sucht, die seinem letzten Willen und damit auch seine Vorstellungen von den Perspektiven seiner Nachkommen entsprechen, spielt für die Erben gerade die Frage der Gerechtigkeit, der Generationen Gerechtigkeit und auch des Ausgleichs bereits erhaltene Zuwendungen zu Lebzeiten eine besonders große Rolle.
Erbrechtliche Auseinandersetzungen sind sehr Konflikt geladen. Unser Beratungsansatz besteht im wesentlichen darin, den Parteien ihre wechselseitigen Ansprüche zu errechnen und damit für einen gerechten Interessenausgleich zu sorgen.
Insbesondere in den Gebieten der Republik, in denen wesentliches Immobilienvermögen den Hauptbestandteil des Vermögens der Erblasser besteht, sind auch steuerrechtliche Fragestellungen in ganz erheblichem Umfang von Bedeutung. Hier ist Rechtsgestaltung gefragt, damit für die Parteien eine optimale Lösung gefunden werden kann.
Im Bereich des Erbrechtes sind Fragen der Erbauseinandersetzung, aber auch der erbrechtlichen Gestaltung sowie des Rechtes der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen regelmäßige Tätigkeiten unserer Kanzlei.
Im Bereich der erbrechtlichen Gestaltung spielen insbesondere auch steuerrechtliche Fragen eine wesentliche Frage bei der anwaltlichen Beratung.
Häufig übernehmen wir auch für Mandanten deren Testamentsvollstreckung auf den Todesfall. Dies dient vor allem darum, Rechtssicherheit und Rechtsfrieden zwischen den Erben herzustellen.