Nach einem Brand oder einem anderen Elementarschaden (z. Bsp. einem Wasserschaden) stellt sich für den Versicherten oftmals die Frage des genauen Vorgehens.
Durch falsche Vorgehensweise verlieren viele Geschädigte einen Teil Ihrer Ansprüche gegen die Versicherungen. Dann kommt zu dem vorhandenen Schaden noch ein vermeidbarer wirtschaftlicher Schaden hinzu. Es kommt deswegen auf die frühe Einschaltung von Spezialisten in diesem Bereich an.
Die Schadenermittlung, Schadenminderungsfragen und das weitere Vorgehen in Bezug auf die Sanierung sind mit der Versicherung, den Baubehörden und nicht zuletzt auch mit den Banken als Grundpfandgläubigern zu klären.
Neben der Gebäudebrandversicherung ist oftmals auch die Inventarversicherung oder die Betriebsunterbrechungsversicherung zu Zahlungen an den Versicherten verpflichtet. Hier die richtige Abgrenzung vorzunehmen ist für jeden Geschädigten von elementarer Bedeutung. Es gilt frühzeitig auch Fragen der Unterversicherung, der Doppelversicherung oder der fehlerhaften Versicherung oder falsch gemachter Angaben zu klären.
Aufgrund des sich ständig ändernden Bedingungen der Versicherer und weiterer rechtlicher Fragen ist es für den Geschädigten fast unmöglich, alle auftretenden Fragen selbst zu lösen.
Unsere Kanzlei ist überörtlich, jedoch überwiegend in Süddeutschland mit derartigen Schadenregulierungen befasst. Wir lösen in Zusammenarbeit mit dem Geschädigten alle auftretenden Fragen und Probleme bis hin zu auftretenden steuerrechtlichen Fragen.