Im Bereich des privaten Baurechtes vertreten wir sowohl Bauherren als auch Architekten und Bauunternehmer.
In vergangenen Jahren spielten insbesondere die Feststellung von Baumängeln sowie die gerichtliche und außergerichtliche Regelung der Behebung derselben eine erhebliche Rolle. Hinzu treten in den letzten Jahren in einem großen Umfang planerische Mängel bei Neubauten sowie insbesondere Mängeln bei der Frage der energetischen Sanierung von Gebäuden sowie entsprechenden Fördergelder.
Aufgrund der starken Verdichtung des Baugenehmigungsrechtes sowie immer stärkeren Anforderungen auch aus diesem Bereich ist eine umfassende Beratung insbesondere bei der Frage der Ausnutzung von vorhandenen Bauplätzen von ganz wesentlicher Bedeutung. Hierbei vertreten wir unsere Mandanten vom äußersten Norden der Republik auf der Insel Sylt bis hin zur südlichsten Gemeinde der Republik im Landkreis Garmisch-Partenkirchen.
Gerade in Gebieten mit sehr hohen Grundstückskosten spielt die Frage des Grades der baulichen Nutzung am Beginn eines Projektes eine ganz erhebliche Rolle. Hierbei unterstützen wir häufig Architekten bei der Prüfung der baurechtlichen Gegebenheiten.
Wesentliche Arbeitsbereiche unserer Kanzlei sind selbstverständlich auch Abrechnungsfragen nach VOB/B-Verträgen sowie Forderungseinzug für Bauhandwerker.
Für Architekten und Bauherren sind wir insbesondere in Fragen der konstruktiven Mängel und der Baukostenüberschreitung tätig.
Weiterhin entwickeln wir Bauverträge für Generalunter- und Generalübernehmer sowie allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Bereiche der Baubranche. Hierbei wird insbesondere Gewicht auf die Ergänzung und Verbesserung der Regelungen der VOB/B gelegt.